Hausgeld und Steuern

Hausgeld steuerlich absetzbar? Was Vermieter wirklich abziehen

Hausgeld steuerlich: drei Teile, drei RegelnBalken für ein Hausgeld von 285 Euro im Monat (Beispielwohnung): 193 Euro umlagefähige Betriebskosten, die der Mieter über die Nebenkosten zurückzahlt; 42 Euro Verwaltung und sonstige Kosten, die sofort als Werbungskosten abziehbar sind; 50 Euro Zuführung zur Erhaltungsrücklage, die erst abziehbar ist, wenn die Eigentümergemeinschaft das Geld für Erhaltung ausgibt.BFH IX R 19/24285 € HausgeldWas ein Vermieter wann absetzen kann (Beispiel)193 €UmlagefähigWerbungskosten, aberMieter zahlt es zurück42 €Verwaltung u. a.sofort abziehbarals Werbungskosten50 €Rücklageerst abziehbar, wenndie WEG sie ausgibtAufteilung angenommen, Beispielobjekt Offenbach-Lauterborn (fiktiv)
Rechenbeispiel mit Steuerwirkung Kauf, Sonderumlage, Selbstnutzer Stand 28. Oktober 2026

Wer eine Eigentumswohnung vermietet, zahlt jeden Monat Hausgeld an die Gemeinschaft. Der größte Teil davon ist als Werbungskosten absetzbar, aber nicht alles und nicht immer sofort. Dieser Ratgeber zeigt, welcher Teil wann zählt, warum die Erhaltungsrücklage nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs von 2025 erst später wirkt, was beim Kauf mit dem Rücklagenanteil passiert und was Selbstnutzer absetzen können. Mit Rechenbeispiel an einem unserer Beispielobjekte.

  • Stand: 28. Oktober 2026
  • Lesezeit: ca. 14 Minuten
  • 14 Quellen
Inhalt (12 Abschnitte)
  1. 1.Die kurze Antwort
  2. 2.Was im Hausgeld steckt
  3. 3.Erhaltungsrücklage: abziehbar erst, wenn die Gemeinschaft das Geld ausgibt
  4. 4.Rechenbeispiel: Hausgeld einer vermieteten Wohnung in Offenbach
  5. 5.Wann Hausgeld steuerlich zählt: Zahlung, Abrechnung, Jahreswechsel
  6. 6.Beim Kauf: Was mit dem Rücklagenanteil passiert
  7. 7.Sonderumlage: gleiche Regel, anderer Weg
  8. 8.Selbstnutzer: was ohne Vermietung absetzbar ist
  9. 9.So tragen Sie Hausgeld in die Anlage V ein
  10. 10.Hausgeld richtig in die Kaufentscheidung einrechnen
  11. 11.Häufige Fragen
  12. 12.Quellen und Vertiefung

Die kurze Antwort

Ja, Hausgeld ist steuerlich absetzbar, wenn Sie die Wohnung vermieten. Es gehört zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 9 Abs. 1 EStG, § 21 EStG) und wird in dem Jahr abgezogen, in dem Sie es zahlen (§ 11 Abs. 2 EStG). Das gilt für Verwaltervergütung, Betriebskosten, Versicherungen und Reparaturen, die die Gemeinschaft aus dem laufenden Etat bezahlt.

Die wichtige Ausnahme ist der Anteil, den die Gemeinschaft in die Erhaltungsrücklage steckt. Dieser Teil wird erst dann zu Werbungskosten, wenn das Geld tatsächlich für eine Erhaltungsmaßnahme ausgegeben wird. Wer die Wohnung selbst bewohnt, kann das Hausgeld dagegen nicht als Werbungskosten abziehen, sondern nur einzelne Arbeitskosten über die Steuerermäßigung nach § 35a EStG.

Verwaltung, Betriebskosten, Reparaturen
ja
bei Vermietung sofort Werbungskosten
Zuführung zur Erhaltungsrücklage
später
erst, wenn die WEG das Geld ausgibt
Steuerermäßigung für Selbstnutzer
20 %
§ 35a EStG, nur Arbeitskosten
AfA auf den Rücklagenanteil beim Kauf
0 €
keine Anschaffungskosten der Wohnung

Was im Hausgeld steckt

Das Hausgeld ist der monatliche Vorschuss, den jeder Wohnungseigentümer nach dem beschlossenen Wirtschaftsplan an die Gemeinschaft zahlt (§ 28 Abs. 1 WEG). Darin stecken drei Arten von Kosten, die steuerlich verschieden behandelt werden: Betriebskosten, die Sie auf den Mieter umlegen können, Kosten, die immer bei Ihnen bleiben, wie die Verwaltervergütung, und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage, die die Gemeinschaft nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG ansammeln muss.

Welche Beträge auf welchen Posten entfallen, steht im Wirtschaftsplan und in der Jahresabrechnung Ihrer Gemeinschaft. Verlassen Sie sich nicht auf eine pauschale Angabe im Exposé. Wie Sie Hausgeld, Rücklage und Protokolle vor dem Kauf prüfen, beschreibt der Ratgeber Eigentumswohnung als Kapitalanlage.

Grafik
Hausgeld von 285 € im Monat: wann welcher Teil steuerlich zählt
  • Hausgeld pro Monat285 €

    umlagefähig 193 € · sofort 42 € · Rücklage 50 €

Beispielobjekt Offenbach-Lauterborn (fiktiv): Hausgeld 285 €, davon 92 € nicht umlagefähig laut Objektdaten. Die Aufteilung des nicht umlagefähigen Teils in Verwaltung (30 €), sonstige Kosten (12 €) und Rücklage (50 €) ist eine Annahme für dieses Beispiel; maßgeblich ist der Wirtschaftsplan Ihrer Gemeinschaft.
Was im Hausgeld steckt und wie es steuerlich wirkt
BestandteilAuf Mieter umlegbar?Vermieter: abziehbarSelbstnutzer: § 35a EStG
Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Müll, Allgemeinstromja, wenn im Mietvertrag vereinbartsofort; Umlagen des Mieters sind Einnahmennein (keine Dienstleistung)
Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflegeja, wenn vereinbartsofort; Umlagen sind Einnahmenja, Arbeitskosten: 20 %
Gebäudeversicherung, Heizung und Warmwasserja (Heizkosten nach Verbrauch)sofort; Umlagen sind Einnahmennur Wartung/Reparatur, Arbeitskosten
Verwaltervergütung, Kontoführung der WEGneinsofortnein
Reparaturen am Gemeinschaftseigentum aus dem laufenden Etatneinsofort, wenn Erhaltungsaufwandja, Arbeitskosten: 20 %
Zuführung zur Erhaltungsrücklageneinerst bei Verausgabung durch die WEGerst, wenn die Maßnahme bezahlt wird
Umlagefähig sind die Betriebskosten nach § 2 Betriebskostenverordnung, wenn der Mietvertrag ihre Umlage vorsieht; Verwaltungs- und Instandhaltungskosten gehören nach § 1 Abs. 2 BetrKV nicht dazu. Vermieter können § 35a EStG für ihre vermietete Wohnung nicht nutzen, weil die Kosten dort Werbungskosten sind (§ 35a Abs. 5 EStG); die Ermäßigung kann aber der Mieter für seinen Anteil beantragen. Vereinfachte Übersicht ohne Sonderfälle.

Erhaltungsrücklage: abziehbar erst, wenn die Gemeinschaft das Geld ausgibt

Seit der WEG-Reform vom 1. Dezember 2020 ist die Gemeinschaft selbst rechtsfähig, und die Rücklage gehört zu ihrem Vermögen (§ 9a WEG). Manche Eigentümer haben daraus abgeleitet, dass Zahlungen in die Rücklage nun sofort abziehbar seien, weil das Geld endgültig abgeflossen ist. Der Bundesfinanzhof hat das mit Urteil vom 14. Januar 2025 (IX R 19/24) verneint: Die Zuführung zur Erhaltungsrücklage rechtfertigt auch nach neuem WEG keinen Werbungskostenabzug. Der nötige Zusammenhang mit der Vermietung entsteht erst, wenn und soweit die Gemeinschaft die Mittel für Erhaltungsmaßnahmen ausgibt.

Der Grund: Bei der Einzahlung steht noch nicht fest, ob, wann und wofür das Geld verwendet wird, und damit auch nicht, ob es sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand oder Herstellungsaufwand wird. Fließt die Rücklage später in eine Maßnahme, die steuerlich zu Herstellungskosten führt, etwa einen Ausbau, wirkt Ihr Anteil nur über die AfA. Wird sie für Erhaltung ausgegeben, etwa für eine Dachreparatur, ist Ihr Anteil im Jahr der Verausgabung Werbungskosten.

Ihren Anteil an den Ausgaben aus der Rücklage finden Sie in der Jahresabrechnung und im Vermögensbericht, den der Verwalter nach § 28 Abs. 4 WEG jährlich erstellt. Bitten Sie den Verwalter, die Entnahmen je Eigentümer auszuweisen. Größere Erhaltungsaufwendungen an einem überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäude können Sie auf zwei bis fünf Jahre verteilen (§ 82b EStDV), wenn das steuerlich günstiger ist.

Rechenbeispiel: Hausgeld einer vermieteten Wohnung in Offenbach

Für das Beispiel nehmen wir unser Beispielobjekt Offenbach-Lauterborn, eine fiktive Zwei-Zimmer-Wohnung mit 58 m². Das Hausgeld beträgt 285 € im Monat, davon sind 193 € umlagefähige Betriebskosten. Von den 92 € nicht umlagefähigen Kosten nehmen wir an, dass 30 € auf die Verwaltung, 12 € auf sonstige Kosten wie Kontoführung und kleine Reparaturen und 50 € auf die Erhaltungsrücklage entfallen.

Im ersten vollen Vermietungsjahr zahlen Sie 3.420 € Hausgeld. Als Werbungskosten abziehbar sind 2.820 €, weil die 600 € Zuführung zur Rücklage herausfallen. Gleichzeitig erklären Sie die 2.316 € Nebenkostenvorauszahlungen des Mieters als Einnahmen. Unterm Strich mindert das Hausgeld Ihre Einkünfte aus Vermietung um 504 €, also genau um die Verwaltungs- und sonstigen Kosten. Beim Durchschnitts-Single unserer Website mit 3.000 € netto im Monat (Steuerklasse I) entspricht das einer Steuerersparnis von rund 166 € im Jahr.

Wäre die Zuführung zur Rücklage sofort abziehbar, brächte sie diesem Anleger jedes Jahr rund 198 € Steuerersparnis. Diese Wirkung kommt erst, wenn die Gemeinschaft das Geld ausgibt. Im Beispiel erneuert sie im 4. Jahr die Dachabdichtung für 60.000 €. Bei 40/1.000 Miteigentumsanteilen entfallen 2.400 € auf die Wohnung; sie sind in diesem Jahr als Erhaltungsaufwand abziehbar und sparen rund 785 € Steuer. Alle Werte sind Annahmen für dieses Beispiel.

Rechenbeispiel: Hausgeld in der Steuererklärung eines vollen Vermietungsjahres
PositionBetrag im JahrWirkung
Gezahltes Hausgeld (12 × 285 €)3.420 €Ausgangswert laut Kontoauszug
davon Zuführung zur Erhaltungsrücklage−600 €jetzt nicht abziehbar (BFH IX R 19/24)
Abziehbares Hausgeld (Werbungskosten)2.820 €Anlage V, Werbungskosten
Nebenkostenvorauszahlungen des Mieters2.316 €Anlage V, Einnahmen (Umlagen)
Saldo aus Hausgeld und Umlagen−504 €mindert die Einkünfte aus Vermietung
Annahmen: Vorauszahlungen des Mieters in Höhe des umlagefähigen Hausgelds (193 € im Monat), Jahresabrechnung ohne Nachzahlung oder Guthaben. Zinsen, AfA und Miete sind hier weggelassen; sie stehen im vollständigen Rechenweg des Beispielobjekts.
Rechenbeispiel
Eingezahlt ist nicht abgezogen: Rücklage und Werbungskosten über sechs Jahre
Kumulierte Zuführung zur Rücklage und kumulierter Werbungskostenabzug, Jahr 1 bis 6
Punktin die Rücklage eingezahlt (kumuliert)als Werbungskosten abgezogen (kumuliert)
Jahr 1600 €0 €
21.200 €0 €
31.800 €0 €
42.400 €2.400 €
53.000 €2.400 €
63.600 €2.400 €
Kumulierte Zuführung zur Erhaltungsrücklage (600 € pro Jahr) und kumulierter Werbungskostenabzug daraus. Annahme: Im 4. Jahr erneuert die Gemeinschaft die Dachabdichtung für 60.000 € aus der Rücklage; auf die Wohnung entfallen bei 40/1.000 Miteigentumsanteilen 2.400 €, die in diesem Jahr als Erhaltungsaufwand abziehbar sind. Was in der Rücklage verbleibt, wirkt steuerlich erst bei späterer Verwendung.
abziehbares Hausgeld pro Jahr
2.820 €
von 3.420 € gezahlt
Steuerersparnis aus Verwaltung u. a.
166 €
Single, 3.000 € netto, Grenzsteuersatz 33 %
Steuerwirkung der Rücklage pro Jahr
198 €
verschoben, nicht verloren
Ersparnis im Jahr 4
785 €
aus 2.400 € Anteil an der Dachabdichtung
Ihre Wohnung, dieselbe Rechnung

Wie viel Hausgeld trägt Ihre Wohnung wirklich?

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Wann Hausgeld steuerlich zählt: Zahlung, Abrechnung, Jahreswechsel

Für Vermieter gilt das Abflussprinzip: Werbungskosten zählen in dem Jahr, in dem Sie sie bezahlen (§ 11 Abs. 2 EStG). Maßgeblich sind also Ihre zwölf Hausgeldzahlungen im Kalenderjahr, nicht die Jahresabrechnung der Gemeinschaft. Die Abrechnung brauchen Sie, um die Zuführung zur Rücklage herauszurechnen und Nachzahlungen oder Guthaben zuzuordnen.

Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die kurz vor oder nach dem Jahreswechsel fällig sind und gezahlt werden, ordnet das Gesetz dem Jahr zu, zu dem sie wirtschaftlich gehören (§ 11 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 2 EStG). Als kurze Zeit gelten dabei bis zu zehn Tage. Das Hausgeld für Januar, das am 1. Januar fällig ist und am 28. Dezember überwiesen wird, gehört deshalb zum neuen Jahr.

Steht die Wohnung leer, bleiben Hausgeld und Kosten abziehbar, solange Sie ernsthaft vermieten wollen und das belegen können, etwa durch Inserate. In dieser Zeit gibt es aber keine Umlagen des Mieters, die den umlagefähigen Teil ausgleichen. Wie Leerstand die Rendite drückt, zeigt der Renditerechner.

Beim Kauf: Was mit dem Rücklagenanteil passiert

Mit der Wohnung kaufen Sie wirtschaftlich auch den Anteil an der angesammelten Erhaltungsrücklage. Für die Einkommensteuer gehört dieser Anteil nicht zu den Anschaffungskosten der Wohnung: Die Finanzverwaltung sieht darin eine vom Grundstück losgelöste Position, vergleichbar mit einer Geldforderung. Nur der um den Rücklagenanteil gekürzte Kaufpreis fließt in die Bemessungsgrundlage der AfA (OFD Frankfurt am Main, Verfügung vom 9.11.2022). Steht im Vertrag nur ein Gesamtpreis, ist er für die Steuer entsprechend aufzuteilen.

Bei der Grunderwerbsteuer ist es umgekehrt: Der Bundesfinanzhof hat 2020 entschieden, dass der vereinbarte Kaufpreis nicht um die anteilige Rücklage gemindert wird (II R 49/17). Ein gesonderter Ausweis im Kaufvertrag spart also keine Grunderwerbsteuer, ist für die AfA-Berechnung aber hilfreich. Der Verkäufer kann den übertragenen Rücklagenanteil nicht als Werbungskosten abziehen, weil er ihn über den Kaufpreis zurückerhält. Welche Kaufnebenkosten sonst anfallen, zeigt der Ratgeber Kaufnebenkosten; wie die AfA berechnet wird, erklärt AfA berechnen.

Rücklagenanteil beim Kauf: was er steuerlich bewirkt (Beispiel)
FrageAntwortIm Beispiel
Gehört er zu den Anschaffungskosten der Wohnung?nein, Kaufpreis wird ertragsteuerlich aufgeteilt3.840 € nicht in der AfA-Basis
Folge für die Gebäude-AfAgeringere Bemessungsgrundlagerund 58 € weniger AfA pro Jahr
Mindert er die Grunderwerbsteuer?nein (BFH II R 49/17)230 € Grunderwerbsteuer darauf (6,00 % Hessen)
Kann der Verkäufer ihn als Werbungskosten abziehen?nein, er erhält ihn über den Kaufpreis zurück–
Annahmen: Rücklage des Hauses 96.000 € laut Vermögensbericht, Miteigentumsanteil 40/1.000, Gebäudeanteil 75 %, AfA 2,00 % (Baujahr 1968), ohne anteilige Kaufnebenkosten. Grundlage: OFD Frankfurt am Main, Verfügung vom 9.11.2022 (S 2211 A-12-St 214), und BFH, Urteil vom 16.9.2020, II R 49/17.

Sonderumlage: gleiche Regel, anderer Weg

Reicht die Rücklage nicht, beschließt die Gemeinschaft eine Sonderumlage. Steuerlich kommt es wie bei der Rücklage darauf an, wofür das Geld verwendet wird. Fließt Ihr Anteil in eine Erhaltungsmaßnahme, etwa eine Dach- oder Strangsanierung, ist er Werbungskosten; führt die Maßnahme zu Herstellungskosten, wirkt er nur über die AfA. Lassen Sie sich vom Verwalter bestätigen, wofür und wann das Geld ausgegeben wurde.

Für Kapitalanleger ist die Sonderumlage vor allem ein Liquiditätsrisiko: Sie wird auf einen Schlag fällig, und die Miete steigt dadurch nicht automatisch. Prüfen Sie vor dem Kauf die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen auf angekündigte Maßnahmen und regeln Sie im Kaufvertrag, wer bereits beschlossene Umlagen trägt. Unsere Beispielobjekte nennen solche Risiken am Gemeinschaftseigentum für jede Wohnung.

Taschenrechner, Brille und Ordner auf einem hellen Schreibtisch
Für die Steuererklärung brauchen Sie die Jahresabrechnung der Gemeinschaft: Sie zeigt die Zuführung zur Rücklage, die Entnahmen für Maßnahmen und die Anteile nach § 35a EStG.Foto: Jakub Zerdzicki / Pexels

Selbstnutzer: was ohne Vermietung absetzbar ist

Wer die Eigentumswohnung selbst bewohnt, hat keine Einkünfte aus Vermietung und deshalb keine Werbungskosten. Absetzbar sind dann nur die Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen: 20 % der Kosten für Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege oder Winterdienst, höchstens 4.000 € Steuerermäßigung im Jahr, und 20 % der Arbeitskosten für Handwerker, etwa für Wartung und Reparaturen, höchstens 1.200 € im Jahr (§ 35a Abs. 2 und 3 EStG). Die Ermäßigung wird direkt von der Steuer abgezogen, nicht vom Einkommen.

Voraussetzung ist, dass die Gemeinschaft die Leistungen unbar bezahlt hat und die Jahresabrechnung Ihren Anteil getrennt nach Leistungsart ausweist, oder dass der Verwalter ihn bescheinigt (BMF-Schreiben vom 9.11.2016, Rz. 26 und 47). Materialkosten zählen nicht. Für Vermieter gilt die Ermäßigung für die vermietete Wohnung nicht, weil die Kosten dort schon Werbungskosten sind (§ 35a Abs. 5 EStG). Ihr Mieter kann sie aber für seinen Anteil an den umgelegten Kosten beantragen; dafür braucht er die Angaben aus Ihrer Nebenkostenabrechnung.

So tragen Sie Hausgeld in die Anlage V ein

Die Bezeichnungen und Zeilen der Anlage V ändern sich von Jahr zu Jahr; maßgeblich ist das amtliche Formular des jeweiligen Jahres. Wie Hausgeld, Zinsen und AfA zusammen auf Ihre Steuer wirken, zeigt der Ratgeber Steuern sparen mit Immobilien. Bei Fragen zur Zuordnung einzelner Maßnahmen hilft eine Steuerberaterin, ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein.

  1. Schritt 1: Einnahmen: die vom Mieter gezahlten Nebenkostenvorauszahlungen und Nachzahlungen als Umlagen, getrennt von der Kaltmiete
  2. Schritt 2: Werbungskosten: das im Jahr gezahlte Hausgeld ohne die Zuführung zur Erhaltungsrücklage, aufgeteilt nach Verwaltung, Betriebskosten und Erhaltung
  3. Schritt 3: Erhaltungsaufwand: Ihren Anteil an Ausgaben aus der Rücklage im Jahr, in dem die Gemeinschaft sie bezahlt hat
  4. Schritt 4: Größerer Erhaltungsaufwand: auf Wunsch auf zwei bis fünf Jahre verteilen (§ 82b EStDV)
  5. Schritt 5: Belege bereithalten: Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht und Kontoauszüge

Hausgeld richtig in die Kaufentscheidung einrechnen

Das Hausgeld ist in Rhein-Main oft der Posten, der über einen positiven oder negativen Cashflow entscheidet. Wie Kaufpreise, Mieten und Bewirtschaftungskosten in den einzelnen Städten zusammenpassen, zeigen unsere Stadtseiten für Frankfurt, Wiesbaden, Mainz, Darmstadt und Offenbach sowie die Übersicht Kapitalanlage Rhein-Main. Für eine konkrete Wohnung können Sie den Investment-Check nutzen: Wir prüfen Hausgeld, Rücklage, Miete und Finanzierung gegen die amtlichen Daten.

  1. Schritt 1: Wirtschaftsplan und letzte Jahresabrechnung anfordern und den nicht umlagefähigen Teil je Monat bestimmen
  2. Schritt 2: Zuführung zur Rücklage und Rücklagenstand laut Vermögensbericht mit Alter und Zustand des Hauses vergleichen
  3. Schritt 3: Protokolle der Eigentümerversammlungen auf beschlossene oder diskutierte Maßnahmen prüfen
  4. Schritt 4: Cashflow mit vollem nicht umlagefähigem Hausgeld rechnen, die Steuer ohne die Rücklagenzuführung
  5. Schritt 5: Leerstand einplanen: Dann tragen Sie auch den umlagefähigen Teil
  6. Schritt 6: Rücklagenanteil im Kaufvertrag ausweisen lassen und bei der AfA-Basis abziehen

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Häufige Fragen

Ist Hausgeld steuerlich absetzbar?+

Bei einer vermieteten Wohnung ja: Hausgeld ist Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und wird im Jahr der Zahlung abgezogen. Ausgenommen ist die Zuführung zur Erhaltungsrücklage, die erst abziehbar ist, wenn die Gemeinschaft das Geld für Erhaltung ausgibt. Selbstnutzer können nur 20 % bestimmter Arbeitskosten über § 35a EStG geltend machen.

Ist die Instandhaltungsrücklage steuerlich absetzbar?+

Nicht bei der Einzahlung. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. Januar 2025 (IX R 19/24) sind Zahlungen in die Erhaltungsrücklage, wie sie seit der WEG-Reform heißt, erst Werbungskosten, wenn und soweit die Gemeinschaft die Mittel für Erhaltungsmaßnahmen ausgibt. Führt die Maßnahme zu Herstellungskosten, wirkt Ihr Anteil nur über die AfA.

Muss ich das Hausgeld um die Rücklage kürzen?+

Ja. Ziehen Sie vom gezahlten Hausgeld die Zuführung zur Erhaltungsrücklage laut Wirtschaftsplan oder Jahresabrechnung ab. Nur der Rest ist im Jahr der Zahlung Werbungskosten. Ihren Anteil an Ausgaben aus der Rücklage setzen Sie im Jahr der Verausgabung an.

Ist das umlagefähige Hausgeld für Vermieter ein Steuervorteil?+

Nein, es ist neutral. Sie ziehen die umlagefähigen Kosten als Werbungskosten ab, müssen aber die Nebenkostenvorauszahlungen des Mieters als Einnahmen erklären. Steuerlich wirksam ist nur, was dauerhaft bei Ihnen bleibt: Verwaltung, Reparaturen und Kosten bei Leerstand.

Gehört der Rücklagenanteil beim Kauf zu den Anschaffungskosten?+

Nein. Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist der im Kaufpreis enthaltene Anteil an der Erhaltungsrücklage keine Anschaffungskosten der Wohnung und fließt nicht in die AfA-Basis. Die Grunderwerbsteuer wird trotzdem auf den vollen Kaufpreis erhoben (BFH, Urteil vom 16.9.2020, II R 49/17).

Wann ist eine Sonderumlage absetzbar?+

Wenn Ihr Anteil für eine Erhaltungsmaßnahme ausgegeben wird, ist er Werbungskosten. Führt die Maßnahme zu Herstellungskosten, etwa bei einem Ausbau, ist er nur über die AfA absetzbar. Größere Erhaltungsaufwendungen können Sie auf zwei bis fünf Jahre verteilen (§ 82b EStDV).

Was können Selbstnutzer vom Hausgeld absetzen?+

20 % der Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Hausmeister, Reinigung oder Gartenpflege (höchstens 4.000 € Steuerermäßigung im Jahr) und 20 % der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen (höchstens 1.200 €), wenn die Jahresabrechnung oder eine Bescheinigung des Verwalters Ihren Anteil ausweist (§ 35a EStG).

Ist Hausgeld bei Leerstand absetzbar?+

Ja, solange Sie die Wohnung weiter vermieten wollen und das belegen können, etwa mit Inseraten oder einem Maklerauftrag. Dann tragen Sie auch den umlagefähigen Teil selbst, ohne Einnahmen aus Umlagen. Die Zuführung zur Rücklage bleibt auch bei Leerstand bis zur Verausgabung nicht abziehbar.

Passende Ratgeber

Quellen und Vertiefung

Für die fachliche Einordnung wurden insbesondere folgende Primär- und Verbraucherquellen berücksichtigt:

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